Wir bieten Schulungen zum Laserschutzbeauftragten in unseren Räumen an. Üblich ist ein Tagesseminar. Für Inhalte und weitere Angebote sprechen Sie uns gern an.
Nach § 5 der im Juli 2010 erlassenen deutschen Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung – OStrV) und § 6 der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV B2 (PDF; 387 kB) haben Arbeitgeber die Pflicht, falls sie nicht selbst über die erforderliche Sachkunde verfügen, vor der Aufnahme des Betriebs von Lasern der Klassen 3R, 3B und 4 einen sachkundigen Laserschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen. Es wird empfohlen, dass der Laserschutzbeauftragte an einem Kurs zur Erlangung der Sachkunde für Laserschutzbeauftragte teilnimmt, der den vom Unfallversicherungsträger aufgestellten Anforderungen entspricht.[Durchführungsanweisungen zu §6 Abs.1 BGV B2, Abs.4, Satz 1] [Quelle & mehr zum Thema: wikipedia.org/wiki/Laserschutzbeauftragter]
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